Genussrechte Wiki

Klartext zu Genussrechten

Finanzbegriffe sind manchmal nicht ganz einfach zu verstehen. Hier sammeln wir alles, was für kleine Emissionen (bis 3 Mio. Euro) und Genussrechte oder Genussscheine interessant ist, in klarer, verständlicher Sprache. Wenn Ihnen etwas fehlt, lassen Sie es uns wissen. Wir werden dann die Informationen beschaffen und hier online stellen. Sie können sich auch zu unserem Newsletter anmelden.

Ein Genussrecht ist eine Beteiligung am Erfolg eines Unternehmens, also entweder am Gewinn oder aber auch am Verlust.
Es ist also weder am Wert des Unternehmens oder an der Substanz des Unternehmens beteiligt noch am Willensbildungsprozess. Es ähnelt insofern einer Stillen Beteiligung. Wird das Unternehmen verkauft, so ist das Genussrecht an dem Verkaufserlös nicht beteiligt. So erhält der Beteiligte seine Rendite für das eingelegte Kapital und da es Risikokapital ist, ist die Rendite auch immer etwas höher als ein Zins, der für ein Darlehen gegeben würde.
Es macht keinen Sinn, dem Kaufmann oder Unternehmer in sein Geschäft hineinreden zu wollen, wenn man selbst nicht Kaufmann in dieser Branche ist. Der Unternehmer kann dadurch in seinem Unternehmen schnell und ohne große Kommunikationsumwege Entscheidungen treffen, Chancen wahrnehmen und auf Aktivitäten der Konkurrenz reagieren, dabei hat er die kapitalmäßige Unterstützung der Genussrechtsbeteiligten, die ihn in die Lage versetzen, auch größere Projekte anzugehen.
 

Die Firmen sind verpflichtet, bei Auszahlung der Zinsen die Kapitalertragssteuer von 25%  als Quellensteuer sowie den Soli und ggf. die Kirchensteuer jedes Anlegers einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.

Freistellungsaufträge können die Firmen als Nicht-Banken nicht annehmen.

Kirchensteuer: Die Kirchensteuermerkmale jedes Anlegers müssen die Firmen beim Bundeszentralregister für Steuern(BZSt) abfragen. Dieser Abfrage können Sie beim Bundeszentralregister widersprechen unter: https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/Kapitalertraege/KirchensteuerAbgeltungssteuer/kirchensteuerabgeltungssteuer_node.html#js-toc-entry1 . Die Firmen erhalten dann eine 0-Meldung.

Eine Emission ist eine Geldsammelaktion, bei der Papiere oder Rechte ausgegeben werden.

Wenn ich von jemandem Geld haben will, muss ich ihm einen Vertrag oder ein anderes Papier geben, in dem festgelegt ist, wer von wem Geld bekommt, zu welchen Bedingungen, z. B. Zinsen oder Rendite, Laufzeit, Kündigungsmodalitäten, Art der Rückzahlung und noch einiges mehr.

Was nun aber, wenn ich eine große Summe brauche, die ich mir nicht von einer einzelnen Person leihen kann? Dann muss ich mir das Geld von vielen Leuten besorgen. Also mit jedem einen Vertrag machen? Ja, sicher. Und mit allen Leuten den gleichen Vertrag? Ja, das empfiehlt sich sehr. Denn wenn Sie in jedem Vertrag andere Bedingungen haben, schaffen Sie es kaum noch, die Verträge ordentlich zu verwalten, zum Beispiel zum richtigen Zeitpunkt Zinsen zu bezahlen oder im Auge zu behalten, wann Sie zurückzahlen müssen. Oder Sie stellen extra jemanden ein, der sich nur um diesen Bereich kümmert. Das wird teuer. Deshalb lassen Geschäftsleute, die eine Investition vorhaben und eine große Summe brauchen, einen Standardvertrag ausarbeiten, den sie mit allen Geldgebern abschließen. Der Vertrag wird einmal geschrieben und alle Investoren oder Geldgeber erhalten dieses Papier, in dem die Bedingungen festgelegt sind, zu denen das Geld entgegengenommen wird. Die Geldgeber oder Investoren unterschreiben einen Zeichnungsschein, nämlich ein Papier, in dem eindeutig auf diesen für alle zugänglichen Vertrag Bezug genommen wird. Wenn dann der Unternehmer zu diesem Zeichnungsschein „ja“ sagt, ist der Vertrag zustande gekommen.

Dieser Vorgang ist eine Emission. Das Papier, auf dem der Vertrag steht, kann ein Wertpapier oder ein Recht sein. Also zum Beispiel eine Aktie oder ein Genussrecht, ein Versprechen also. Entweder verbrieft (Wertpapier) oder nicht verbrieft (Wertrecht) – aber auch das durchaus schriftlich. Der Unternehmer gibt dieses Versprechen oder das Papier auf den Markt hinaus, auf den Geldmarkt, er schickt es hinaus. Hinausschicken heißt auf lateinisch „emittere“ und das Hinausgeschickte ist eine Emission.

 

Darlehen ist eine Summe Geldes, die jemand einem anderem gibt, meist gegen Zinsen. Es wird meist auf eine gewisse Zeit gegeben, danach muss zurückgezahlt werden. Wichtig: Unterscheidung zwischen Darlehen, die nur von Banken vergeben dürfen und sonstigen Darlehen.
Normale Darlehen dürfen im Rahmen von Emissionen heutzutage bis auf wenige Ausnahmen nur noch von Banken vergeben werden.