Genussrechte zeichnen
Was wäre wenn mein Geld in meinem Lieblingsunternehmen an der Verbesserung der Welt arbeiten würde?

Investieren und gemeinsam gewinnen

Mit Ihrer Einlage können Sie direkt zur Finanzierung von Projekten dieser Betriebe beitragen. Mit einer sinnvollen, ökologisch orientierten Anlage können Sie dabei auch eine überdurchschnittliche Rendite erzielen.

Wie zeichne ich Genussrechte?

  1. Projekt auswählen und prüfen
  2. Genussrechte zeichnen und überweisen
  3. Am Ende Geld und jährliche Zinsen zurückerhalten

An welchen Projekten kann ich mich beteiligen?

Nicht alleine die ökologische oder soziale Ausrichtung der Betriebe und Projekte ist für uns bei der Frage ausschlaggebend, ob wir die Betriebe bei ihren Genussrechtsemissionen unterstützen, sondern auch die Machbarkeit sowie die Fähigkeit der Betreiber/innen, die geplanten Schritte erfolgreich umzusetzen.

Die dargestellten Firmen wurden von uns daher vorab auf ihre Substanz wie auch auf ihre wirtschaftliche Perspektive geprüft und ausgewählt. Durch unsere Prüfung und weitere Beratung haben wir das Risiko einer Anlage minimiert. Die meisten Betriebe werden von ihren Inhabern oder Inhaberinnen geführt. Diese setzen alles daran, ihre Unternehmen erfolgreich weiterzuentwickeln.

  • greifbare, regionale Projekte und Firmeninvestitionen
  • für Sie verschaffen wir uns Transparenz bei jedem Betrieb durch Vorprüfung der Bilanz, der Planung und der Firmenperspektive – alle Unternehmen sind also vorab von uns geprüft, siehe auch 360°-Blue Diligence-Analyse.
  • keine jährlichen Depotkosten und auch keine externen Verwaltungskosten beim Unternehmen
  • keine versteckten Kosten, keine versteckten Abzüge bei der Investition
  • als Anleger haben Sie Informationsrechte und persönlichen Kontakt zum Unternehmen
  • kein weiterführendes Recht, aber dadurch auch keine Verpflichtungen zur Mitwirkung oder Mitsprache
  • Verzinsung kann in vielen Fällen in Form von Naturalien ausbezahlt werden; darüber hinaus werden teilweise auch Warenrabatte angeboten
  • eventuelle Verlustzuweisungen werden durch folgende Gewinne bis zum Nennbetrag wieder aufgewertet
  • unterstützenswerte Firmen mit Engagement, Herz und Idealismus

Besonderheiten bei unseren Genussrechtsangeboten

Die  Genussrechtsangebote auf unserer Seite stammen in der Regel von nachhaltig oder sozial engagierten Unternehmen. Die Betriebe haben sich schon auf dem Markt bewährt. Sie wollen meist ihr Wachstum durch sinnvolle und wirtschaftlich aussichtsreiche Investitionen finanzieren.

Ist mein Geld sicher angelegt?

Der Vorteil bei der Risikoeinschätzung einer Geldanlage in Genussrechten ist, dass Sie bereits einen persönlichen Bezug zum Unternehmen haben oder erhalten können und damit selbst schon eine gewisse Einschätzung vornehmen können, was Sie bei anonymen Geldanlagen in der Regel nicht der Fall ist. Zusätzlich sind Genussrechte über genussrechte.org mit viel Erfahrung und Sachkenntnis aufgelegt. Sie können das Risiko aus verschiedenen Perspektiven selbst und mit Hilfe von genussrechte.org einschätzen.

  • Persönliche Einschätzung – ich kenne das Unternehmen
    Sie kennen das Unternehmen und vielleicht auch den Unternehmer seit Jahren und können insofern, zwar ohne Zahlen, aber aus der Anschauung, beurteilen, ob Sie dem Unternehmen weiteres Wachstum zutrauen und davon ausgehen, Ihr Geld zurückzu erhalten. Es ist nicht abstrakt wie eine anonyme Geldanlage.
  • Das Unternehmen hat sich bereits bewährt und wird professionell beraten
    Obwohl Sie das Unternehmen und seine Entwicklung möglicherweise kennen, können Sie als Anleger von außen nicht hineinsehen. Bevor Unternehmensberater Gernot Meyer und Rechtsanwalt Ernst-Friedrich Lauppe einem Unternehmen zur Ausgabe von Genussrechten raten, prüfen sie eingehend, ob das Vorhaben zum gegebenen Zeitpunkt sinnvoll und erfolgversprechend ist. Nur wenn die Erfolgsaussichten gut sind, raten sie zur Auflage von Genussrechten. Darüber hinaus wird bei höheren Summen auch eine so genannte Blue-Dilligence©-Analyse durchgeführt, die den Anlegern das Unternehmen von innen transparent macht. Dies ermöglicht Ihnen und dem Unternehmer eine transparente und realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten.

Erfahrene und persönliche Betreuung in der Durchführung

Die Gernot Meyer Unternehmensberatungsgesellschaft mbH betreut seit über 15 Jahren Genussrechts-Emissionen und hat 150 Projekte erfolgreich begleitet. Der Unternehmensberater Gernot Meyer, sein Team und der Rechtsanwalt Ernst-Friedrich Lauppe arbeiten seit vielen Jahren erfolgreich in der ökologisch-nachhaltigen Unternehmenswelt als Berater bei der Planung und Durchführung von Genussrechts-Projekten. Sie sind eine der erfahrensten Unternehmensberatungen in Deutschland mit Spezialisierung auf Genussrechte im nachhaltigen Bereich. Bei jedem Projekt sind sie auch Ihre Ansprechpartner. Sie treffen die beiden Experten auf der Informationsveranstaltung zu Genussrechten Ihres (Lieblings-) Unternehmens und können in Einzelfällen auch telefonisch nachfragen.

Mitarbeiterbeteiligung

Wenn Mitarbeiter Genussrechte zeichnen

„Durch die Beteiligung am Unternehmen meines Arbeitgebers fühle ich micht sehr respektiert, verantwortlich, fast wie ein Mitunternehmer. Es fällt mir leichter, beide Seiten des Unternehmens zu sehen – aus Mitarbeiter-Sicht und aus Unternehmer-Sicht“

So viel könnte Ihr Chef Ihr Gehalt gar nicht erhöhen

Genussrechte haben einen weiteren Vorteil für Mitarbeiter: Wenn Ihr Chef Sie am Erfolg des Unternehmens beteiligen will, aber betriebswirtschaftlich nur ein begrenztes Budget dafür zur Verfügung hat, kann er Ihnen mehr zukommen lassen als er selbst hat, indem er für Sie Genussrechte ausgibt. Bei einer Gehaltserhöhung fallen aus Sicht des Unternehmens immer noch eine Menge Nebenkosten an, die bei Ihnen als Arbeitnehmer nur sehr indirekt bis gar nicht ankommen. Bei einer geschickten Ausgabe von Genussrechten können Sie neben den anfallenden Zinsen auch von steuerlichen Vorteilen profitieren, was bedeutet, dass Sie netto mehr auf dem Konto haben werden, als durch eine Gehaltserhöhung in gleicher Höhe möglich wäre. Genussrechte.org berät Ihren Chef dahingehend.

Warum Ihr Unternehmen vor der Ausgabe von Genussrechten geprüft wird

Als Mitarbeiter kennen Sie Ihr Unternehmen und seine Abläufe. Als interessierter Anleger ist es darüber hinaus notwendig, dass Sie Ihr Unternehmen auch betriebswirtschaftlich einschätzen können. Die Gernot-Meyer-Unternehmensberatungsgesellschaft analysiert jedes Unternehmen vor der Ausgabe von Genussrechten eingehend, damit für Unternehmer und Anleger das Vorhaben transparent und einschätzbar wird. Durch diese objektiven Einblicke wird Ihr Verständnis von Ihrem Unternehmen erweitert.

Sind Genussrechte eine gute Idee für ihr Unternehmen?

Denken Sie, dass Genussrechte für das Unternehmen in dem Sie arbeiten, genau das Richtige sind? Sie haben aber keine Zeit, sich in die Materie einzuarbeiten, um sie verständlich und kurz vorzustellen? Beschäftigen sich andere Personen mit der Thematik als Sie selbst? Für diesen Fall haben wir zwei Vorschläge für Sie:

Wenn Sie wollen, rufen wir gerne in Ihrem Namen den zuständigen Mitarbeiter oder Ihren Chef an, um Genussrechte vorzustellen und ihm oder ihr direkt Rede und Antwort zu stehen. In dem Fall können Sie uns entweder kurz anrufen oder die Kontaktdaten, Ihren Namen und den Grund, weshalb Sie glauben, dass Genussrechte für Ihr Unternehmen das Richtige sind, an uns mailen.

Für mehr Informationen finden Sie hier unseren Infoflyer

Tel: +49 (0)8856  93 48 01

Mail: info@genussrechte.org