Genussrechte sichern
Was wäre wenn sich finanzielle Wachstums-Partnerschaften absichern ließen?

Sicher und fair

Genussrechte erfordern aufgrund ihrer eigenkapitalähnlichen Funktion eine besonders sorgfältige und transparente Umsetzung. Hier geht es nicht nur um eine Finanzierung für Unternehmen bzw. aus Sicht der Anleger um eine Anlage, sondern vielmehr um eine gelingende finanzielle Beziehung zwischen einem Unternehmen und seinen Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern.

7 Faktoren zu Sicherheit mit Genussrechten bei uns

Wichtig ist zu verstehen wodurch Sicherheit in diesem Prozess entsteht. Welche Faktoren führen zu einem Gelingen, zu Sicherheit für alle Beteiligten?

Ein wesentlicher Faktor ist Erfahrung. Erfahrung in verschiedener Hinsicht, denn die infrage kommenden Unternehmen sind keine Startups, sondern bereits etablierte Unternehmen mit einer Geschichte.
Zusammenfassend kann man sagen, dass es 7 Faktoren gibt:

1. Sicherheit durch persönliche Beziehung
Eines der Risiken ist auch gleichzeitig mit die größte Chance: Wer sich kennt kann sich einschätzen! Bei welcher anderen Finanzierungsform, oder Geldanlage kann man das schon? Traue ich dem Unternehmen, das ich bereits seit einigen Jahren beobachte, diesen Schritt zu? Wie hat es sich in der Vergangenheit verhalten, was sagen die anderen Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter zu diesem Schritt?
Seitens des Unternehmens finden sich jedoch auch einige Fragen, die eine ganz persönliche Einschätzung ermöglichen: Habe ich Kunden, Lieferanten oder Mitarbeiter, die bereit sind diesen Schritt mit meinem Unternehmen zu gehen? Kann ich mich auf die infrage kommenden Kunden verlassen? Werden mich meine Lieferanten stützen und welchen Mitarbeitern werde ich mit meinem Angebot konkret einen Vorteil verschaffen können?
Dies ist die ganz große Chance gemeinsam etwas zu bewegen, was weit über eine Finanzierung hinaus geht. Es heißt die Zukunft direkt und praktisch gemeinsam zu gestalten. Und: jeder Beteiligte hat ein erstes Einschätzungsinstrument: die eigene Erfahrung miteinander aus der Vergangenheit.

2. Sicherheit durch Erfahrung
Seit 15 Jahren begleitete die Gernot Meyer Unternehmensberatungsgesellschaft mbH zusammen mit Rechtsanwalt Ernst Friedrich Lauppe über 150 nachhaltige, ökologisch ausgerichtete Genussrechts-Projekte bei 82 Firmen. Da sie zu den Pionieren auf diesem Feld gehört ist die langjährige Erfahrung in Deutschland einzigartig. Dabei konnte ein System ausbalancierter Sicherheitsfaktoren gefunden werden, die zu beherrschen zum Gelingen eines Genussrechts-Projektes führt.

3. Sicherheit durch Expertise
Die Gernot Meyer Unternehmensberatung weiß, dass jedes Unternehmen im Falle eines Scheiterns seine eigenen Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter enttäuschen und schädigen würde. Deswegen prüfen die Berater jedes Genussrechts-Projekt vorher, damit die finanzielle Partnerschaft auch gelingt. Diese Vorprüfung ist obligatorisch. Im Anschluss daran empfehlen die Berater entweder zunächst bestimmte Stabilitätsfaktoren im Unternehmen auszubauen, oder Sie geben grünes Licht für das weitere individuelle Planen der Ausgabe von Genussrechten. Die individuelle Anpassung ist wesentlich, denn der Vorteil von Genussrechten liegt in seiner hohen Gestaltungsfreiheit. Hier müssen alle Faktoren betriebswirtschaftliche, steuerliche, rechtliche und soziale so zusammenkommen, dass für alle beteiligten eine Win-win-Situation entsteht.
Die langjährige Zusammenarbeit der Unternehmensberatung von Gernot Meyer mit Rechtsanwalt und Volkswirt Ernst Friedrich Lauppe und die in der Zusammenarbeit entstandene tiefgreifende Erfahrung sind sie in der Lage, Genussrechtsmodelle und andere Beteiligungsformen optimal und schnell auf die Betriebssituation abzustimmen.
Auch das Marketing bei der Ausgabe von Genussrechten ist speziell, denn hier kommen Unternehmen, Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter zu einer wirklichen finanziellen Partnerschaft zusammen. Und im Alltag eines Unternehmens kommt dieses Thema im Marketing selten vor. Erfahrung aus 30 Jahren und ein Netzwerk von ausgesuchten Partnern ermöglichen auch hier eine effektive Unterstützung von der Beratung bis zur kompletten Umsetzung der Kommunikationsmaßnahmen.

4. Sicherheit & Transparenz durch Tools
– Blue-Dilligence© // Die Blue-Diligence Analyse ist ein eigens entwickeltes Analyse-Programms der Gernot Meyer Unternehmensberatungsgesellschaft mbH, in dem die verschiedenen Einflussfaktoren, die auf ein Unternehmen wirken, umfassend gebündelt und graphisch dargestellt werden. Damit werden Stärken und Schwachstellen eines Unternehmens sofort sichtbar. Gemeinsam mit der jahrelangen Expertise, kann mit der Analyse eingeschätzt werden, ob ein Genussrechts-Projekt erfolgreich sein wird oder nicht.

– Verwaltungssoftware für Genussrechte // Genussrechte laufen über mehrere Jahre und müssen stets rechtskonform und transparent verwaltet werden. Dies kann ein empfindlicher Mehraufwand für Unternehmen darstellen. Deswegen hat die Gernot Meyer Unternehmensberatung eine Tool entwickelt und programmiert, das diese Verwaltung übernimmt. Es ist einfach in den eigenen Workflow zu implementieren und Mitarbeiter verstehen die Bedienung nach eine kurzen Einführung spielend.

5. Faire Verträge
Unsere Verträge zeichnen sich durch gegenseitige Fairness aus. Dabei spielen mehrere Elemente zusammen, die im Allgemeinen auf dem Markt so nicht gefunden werden.
Für den Unternehmer ist es wichtig, dass durch die Beteiligung der Genussrechtsinhaber sein Unternehmen flexibel wird. Das heißt, dass es im Krisenfall besser dasteht, als ein Unternehmen, das sich ausschließlich über Darlehen oder Bankdarlehen finanziert, denn diese Formen sind starr und unflexibel. Sie nehmen keine Rücksicht auf die Situation der Firma. Die Genussrechte dagegen nehmen teil am Verlust: das bedeutet, dass das Unternehmen dadurch Zeit gewinnt, um strukturelle Veränderungen auf den Weg zu bringen. Die Banken bleiben ruhig, weil die Genussrechte, wenn sie richtig formuliert sind, Eigenkapitalfunktion übernehmen.
Ist die Krise überwunden, werden die Genussrechte, die am Verlust teilgenommen haben wieder auf 100 % aufgefüllt, so dass an dieser Stelle alles wieder in Ordnung ist. Dieses Entgegenkommen des Genussrechtsbeteiligten wird andererseits durch mehrere Regelungen belohnt: Zum einen wird auch verlorener Zins nachbezahlt, zweitens wird in Zeiten der Krise der Zins aus dem vollen Nominalwert berechnet, also aus 100% des eingezahlten Kapitals, auch wenn es zwischenzeitlich in einer Krise abgewertet worden ist. Auch wenn es nach einigen Jahren an die Rückzahlung geht, gibt es eine Sonderklausel in den Regeln: Sollte gerade zu der Zeit ein Verlust entstanden sein, sodass der Beteiligte beispielsweise nur 70% seines eingelegten Kapitals zurück erhalten würde, hat er das Recht, die Beendigung seines Engagements zu verschieben und abzuwarten, bis die Firma wieder Gewinne macht, sein Kapital wieder aufgefüllt ist und er die volle Summe zurückerhält.
Der Unternehmer pflegt ein persönliches Verhältnis zum Genussrechtinhaber: Er erhält mehr Information über die Firma, wie das sonst üblich ist und außerdem gibt es normalerweise eine Veranstaltung pro Jahr, in der der Unternehmer erzählt, was die Firma macht, was es für Vorhaben gibt und wie die Lage ist.

6. Sicherheit durch individuelle Prozessbegleitung
Jedes Genussrechts-Projekt ist ein sozialer Prozess mit Menschen, die voneinander viel erwarten. Ein Scheitern kann extrem negative Folgen nicht nur in finanzieller Hinsicht haben, da sich Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter und Unternehmen zu einer finanziellen Partnerschaft verbinden. Die Gernot Meyer Unternehmensberatung unterstützt auch hier mit einem erprobten Prozessmodell, Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen. Zum anderen ist sie in jeder Phase bis zur Rückzahlung des eingelegten Geldes als persönlicher Berater an der Seite des Unternehmens. Sowohl bei Veranstaltung, wo die Mitarbeiter als Ansprechpartner und Experten zur Verfügung stehen, wie auch im persönlichen Gespräch oder als Partner bei der Vorbereitung oder beim Auflegen einer zweiten Phase.

7. Sicherheit durch Festpreis
Durch transparente Festpreise ist es für Unternehmen sehr einfach die Kosten für die Betreuung durch die Gernot Meyer Unternehmensberatung einzupreisen. Es gibt keine komplizierten Honorar-Modelle oder versteckte Kosten, sondern einen transparenten Preis, der von der Höher der Zeichnungssumme abhängt.

ANGEBOTE FÜR UNTERNEHMER

Rufen uns einfach an, oder senden eine Mail: 
T 08856 – 93 48 01 | info@genussrechte.org

ANGEBOTE FÜR ANLEGER

Sie können sich über das Zeichnen von Genussrechten informieren: Genussrechte zeichnen

Sicherheit durch Transparenz und Ordnung - die Tools

Transparenz herstellen: 360°-Blue Diligence©-Analyse

In Zeiten von App-basierten Finanzgeschäften und der steigenden Unsicherheit am Finanzmarkt wird es für ehrliche Anbieter immer wichtiger, Kapitalanlage-Informationen transparent und übersichtlich zu kommunizieren. Vergleichbarkeit und Verständnis sollen es dem Kapitalgeber erleichtern, Risiko und Nutzen abzuwägen und eine Entscheidung zu treffen. Deswegen haben wir auf Basis unserer langjährigen Unternehmensberatungs-Praxis (www.gmu-consulting.de) die 360°-Blue Diligence©-Analyse entwickelt. Die Analyse des Unternehmens hinsichtlich Finanzkraft, Wirtschaftlichkeit, rechtlicher Struktur, Zukunftsfähigkeit und Nachhaltigkeit sorgt für die erforderliche Transparenz. Sie erweitert die in Fachkreisen bekannte Risiko-, Finanz- und Wirtschaftsanalyse „Due Diligence“ um Faktoren wie Personalführung, Innovationskraft und Nachhaltigkeit bzw. Gemeinwohl.

Verlässlich verwalten: Verwaltung von Genussrechten

Durch unsere leicht bedienbaren Tools, die wir an die betrieblichen Anforderungen genau anpassen können, ermöglichen wir eine schnelle und unkomplizierte Implementierung und Anwendung der Genussrechte im Unternehmen. Mit dieser Software können Sie unkompliziert alles durchführen – von der automatischen Erstellung eines Ausgabezertifikates über die Aufstellung der abzuführenden Steuer bis hin zum Drucken von Warengutscheinen. Auch bei einer großen Zahl von Anlegern ist eine Übersichtlichkeit über zu zahlende Zinsen, Steuern und Beträge durch die Tools gewährleistet. Eine Einbindung in das Unternehmenscontrolling sowie dem Jahreabschluss ist somit einfach. Für den Unternehmer entstehen dadurch keine laufenden, externen Betreuungskosten bei der Verwaltung der Genussrechte. 

Mitarbeiterbeteiligung: Verwaltung mit Extras

Für die Einführung einer Mitarbeiterbeteiligung ist es auch wichtig, dass sie (steuer-)rechtlich korrekt, wirtschaftlich und mitarbeiter- und arbeitgeberfreundlich verwaltet werden kann. Schließlich soll sie für alle Beteiligten über viele Jahre einen Mehrwert bieten. Um dies auch für kleinere und mittlere Betriebe optimal zu gestalten, haben wir eine Excel-basierte Software aus der Praxis entwickelt. Diese bieten wir preisgünstig und zu einmaligen Kosten an – fragen Sie bitte einfach nach!

Über uns

Das Team von genussrechte.org: Gernot Meyer, Christa Meyer, Ernst Friedrich Lauppe, Eza Höstmark (v.l.n.r.)

Seit 2003 unterstützen wir Unternehmen bei der Ausgabe von Genussrechten, Mitarbeiterbeteiligungen und alternativen Finanzierungsmodellen. Knapp 15 Mio. Euro Genussrechtskapital wurden von ökologischen oder sozial engagierten Unternehmen mit unserer Unterstützung ausgegeben.

Auch Genussrechtsmodelle über 100.000 Euro bauen wir regelmäßig auf – ob mit oder ohne Bafin-Prospekt. Bitte kontaktieren Sie uns für ein Angebot.

Wir sind eine Unternehmensberatung für ökologisch und nachhaltige Betriebe. Für Angebote zu Consulting, Controlling und Coaching und um unsere Firma besser kennenzulernen, besuchen Sie uns auch gerne auf unserer Website: www.gmu-consulting.de

1
Jahre Erfahrung
10000
Erfolgreich finanziert
45
Erfolgreiche Projekte