Genussrechte für Unternehmen mit Sinn
Ihr Unternehmen will wachsen?
Sie haben interessante und sinnvolle Investitionen vor?
Sie wollen gerne Ihre Kunden und andere Menschen aus der Region und Ihrem Umfeld daran beteiligen?
Wir helfen bei Finanzierung mit Genussrechten – ob mit oder ohne BaFin-Prospekt, ob 100.000 Euro oder 1 Mio. Euro.
Gute Gründe für eine Finanzierung mit Genussrechten:
- Ich will mein Wachstum ganz oder teilweise ohne Bank finanzieren.
- Ich ziehe Eigenkapital für das Wachstum meines Unternehmens Fremdkapital vor.
- Ich will mit Gleichgesinnten selbstbestimmt wachsen.
- Ich will selbst bestimmen, wie viel Zinsen ich zahle.
- Ich will meine Kunden, Geschäftspartner oder Mitarbeiter enger an mein Unternehmen binden und am Erfolg beteiligen.
- Ich will mein Eigenkapital stärken und es in Investitionen und Wachstum investieren.
- Ich bin in keiner finanziellen Notlage.
Treffen mehrere der sieben Punkte für Ihr Unternehmen zu, dann sind Genussrechte eine gute Finanzierungsform für Ihr nächstes Vorhaben.
Was sind die Vorteile von Genussrechten für Sie als Unternehmer?
- keine teure Erstellung eines BaFin-Prospektes für diese Art von Finanzanlage notwendig
- Genussrechtskapital ist Mezzanine-Kapital, somit verbessert es das Rating und die Kreditfähigkeit, da es in der Bankenbewertung eigenkapitalähnliche Wirkung auf Fremdkapitalkosten hat
- keine Mitspracherechte der Anleger, keine Mitwirkungsrechte, jedoch gewisse Informationsrechte
- durch die Erfolgsbeteiligung der Genussrechtsanlage und dem Eigenkapitalcharakter der Genussrechte können auch finanziell schwierige Situationen viel besser gemeistert werden als durch fremdkapitalbasierte Darlehen, eine Aufwertung und positive Entwicklung ist viel besser möglich
- Genussrechte lassen sich sehr individuell gestalten
- keine versteckten Kosten
- keine weiteren Kosten für die Verwaltung
Was eine Genussrechtsfinanzierung dem Unternehmen ermöglicht
- Wachstum und Investitionen von kleinen und mittelständischen Betrieben können ganz oder teilweise auch ohne Banken finanziert werden
- Die Selbständigkeit des Unternehmens bleibt trotz Beteiligungen erhalten
- Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern, Geschäftspartnern und auch einer größeren Öffentlichkeit kann die Genussrechtsbeteiligung angeboten werden
- Die Verwaltung ist einfach, die Kosten der Einrichtung gering (unter 5 %)
- Der Zinsaufwand ist gewinnabhängig
- Dem Anleger werden langfristig gute Ertragschancen geboten
- Die Anleger-Rendite lässt sich auch in Form von Naturalzins bzw. Warengutschriften gestalten, dadurch mehr Umsatz und langfristige Kundenbindung
Wie Sie Genussrechte im Marketing einsetzen können
Wer sein Geld einbringt, interessiert sich: Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter werden durch Genussrechte mit dem Unternehmen noch enger verbunden.
- Emotionale Beteiligung der Anleger an der Entwicklung des Unternehmens
- Etwas zurückgeben: langjährige Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter können auf diesem Wege an der positiven Weiterentwicklung des Unternehmens beteiligt werden
Wenn aus Mitarbeitenden Partner werden
Dank eines steuerlich geschickten Aufbaus von Genussrechten für Mitarbeiter können Sie ihnen durch die Ausgabe von Genussrechten deutlich mehr bieten als durch eine Gehaltserhöhung in gleicher Höhe.
Dieser Vorteil ist für die Mitarbeiter transparent darstellbar.
Genussrechte sind ein einfaches Werkzeug, um Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens zu beteiligen und ihnen dadurch etwas zurückzugeben.
Mitarbeiter sind zu Recht stolz darauf, wenn sie in ihrem Unternehmen gewürdigte Verantwortung übernehmen können. Die entstehende Win-Win-Situation ist gut für die Motivation aller Beteiligten.
Gerade kleine und mittelständische Unternehmen profitieren von Genussrechten, weil sie sehr flexibel und individuell gestaltet werden können.
Einfache, aber sehr effektive Software bieten wir zur Verwaltung solcher Mitarbeiterbeteiligungen.
Für mehr Informationen finden Sie hier unseren Infoflyer
Wie kommen Sie zu Genussrechten?
Informieren Sie sich hier über die Konditionen von kleinen und großen Projekten ohne Prospektpflicht.
In einem ersten Gespräch zeigt sich, ob Ihre Firma Genussrechte ohne weiteres ausgeben kann und ob eine ausführlichere Vorprüfung erforderlich ist. Diese bieten wir für 750 Euro + MwSt. pauschal an. Dieser Betrag wird angerechnet, wenn sich ihre Firma entscheidet, unter unserer Begleitung Genussrechte auszugeben.
Darüber hinaus bieten wir folgende Zusatzpakete an:
- Gestaltung von Flyer / Plakat / Einladung
- persönliche Vorstellung des Konzeptes bei Abendveranstaltung
- alternativ: Video-Konferenz für Anlegerfragen via Skype o. Ä.
- kleines Onlinepaket:
– Firmendarstellung
– Weiterleitung von der und zur eigenen Website
– Flyer oder Kurzdarstellung der „Informationen zu den Genussrechten“ zum Download
– Vorstellung in unserem nächsten Newsletter - großes Onlinepaket:
– eigene Landingpage
– Artikel in geeigneten Medien und Fachpresse (nach Aufwand)
– kleines Onlinepaket
– Aufnahme in Genussrechts-Newsletter - eigener Newsletter
- Unterstützung bei strategischer und operativer Unternehmensplanung
- Blue Diligence© zur transparenten Darstellung der Firma für die Anleger und für das Unternehmen, bei Anlagebeträgen ab 300.000 Euro inklusive und obligatorisch
ANGEBOTE FÜR UNTERNEHMER
Für die Einführung von Genussrechten mit Prospektpflicht erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Oder Sie rufen uns einfach an, oder senden eine Mail:
T 08856 – 93 48 01 | info@genussrechte.org